Das Wehrrecht umfasst insbesondere das Wehrdisziplinarrecht und das Wehrbeschwerderecht. Das Dienstverhältnis ist Existenzgrundlage der Zeit- und Berufssoldaten, so dass disziplinare Ahndungen oder nachteilige Entscheidungen zum Dienstverhältnis von elementarer Bedeutung für die Betroffenen sind. Die militärischen Rahmenbedingungen machen das Wehrrecht jedoch nicht einfach mit dem Beamtenrecht oder dem allgemeinen Verwaltungsrecht vergleichbar, sondern erfordern militärische Fachkenntnisse. Als Reserveoffizier im Diesntgrad Oberstleutnant, der seit mehr als 20 Jahren regelmäßig Wehrübungen ableistet, verfügt Rechtsanwalt Dr. Olav Freund sowohl über die erforderlichen juristischen, als auch militärischen Kenntnisse, um Sie in wehrrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten.


Wehrdisziplinarrecht

Wehrbeschwerderecht

Wehrstrafrecht

Militärischer Werdegang RA Dr. Freund


 

↑ Wehrdisziplinarrecht

Das Disziplinarrecht der Bundeswehr ist nicht mit dem Strafrecht gleichzusetzen. Es werden eine Vielzahl von Vergehen geahndet, die strafrechtlich irrelevant sind. Dies gilt insbesondere für solche Disziplinarverfahren, die im Zusammenhang mit falsch, nicht, oder unzureichend ausgeführten Befehlen stehen. Der Bundeswehr stehen auch eigene Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung. So ist z. B. die Ausgangssperre oder der Arrest zu nennen. Eine effektive Vertretung in Disziplinarangelegenheiten erfordert daher zunächst Kenntnisse über die tatsächlichen Gegebenheiten in der Truppe und über die Besonderheiten der Wehrbeschwerdeordnung. Als Zeitsoldat, der zunächst 2 Jahre aktiven Dienst in der Panzertruppe geleistet hat und danach als Reserveoffizier regelmäßige Wehrübungen abgeleistet hat, verfügt Rechtsanwalt Dr. Freund – der mittlerweile im Dienstgrad Oberstleutnant ist – über die notwendigen internen Kenntnisse, um eine effektive Vertretung in militärischen Disziplinarangelegenheiten zu gewährleisten. Zudem ist er seit 1999 als personalbearbeitender Offizier im Stab eingesetzt. Seine Tätigkeit umfasste dabei die Bearbeitung von Disziplinarangelegenheiten für Soldaten bis zu einer Verpflichtungszeit von 4 Jahren und von Eingaben an den Wehrbeauftragten.

 

↑ Wehrbeschwerderecht

Die Bundeswehr ist ein Träger hoheitlicher Gewalt. Dies führt oft zu der irrigen Annahme, dass das Allgemeine Verwaltungsrecht direkt anwendbar sei auf Disziplinarverfahren. In der Folge wird meist als Rechtsmittel gegen eine Disziplinarverfügung ein Widerspruch eingelegt. Dies ist jedoch unzutreffend. Die gesetzliche Regelung für den Fall, dass gegen eine Disziplinarverfügung vorgegangen werden soll, ergibt sich aus der Wehrbeschwerdeordnung. In dieser ist verankert, dass gegen Disziplinarverfügungen die Beschwerde einzulegen ist.

 

↑ Wehrstrafrecht

Das Wehrstrafgesetzbuch enthält eine Reihe von Sonderstraftatbeständen, die ausschließlich für Soldaten gelten. Diese sind weitgehend nicht mit dem allgemeinen Strafrecht vergleichbar und erfordern zudem besondere Kenntnisse über den militärischen Ablauf und die militärischen Rahmenbedingungen. Die Einleitung eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens durch den Wehrdisziplinaranwalt stellt eine existentielle Bedrohung und laufbahnrechtliche Bedrohung dar, der unmittelbar konsequent begegnet werden sollte. Als Reserveoffizier, der seit 1999 für Disziplinarangelegenheiten und Fragen der Inneren Führung zuständig ist, verfügt Rechtsanwalt Dr. Freund insoweit über die erforderlichen Kenntnisse und kann so eine optimale Verteidigung sicherstellen.

 

↑ Militärischer Werdegang RA Dr. Freund
07/1992 – 07/1994 Soldat auf Zeit als Reserveoffizieranwärter im Panzeraufklärungsbataillon 5 in Sontra (Panzeraufklärer leicht)
05/1995 Beförderung zum Leutnant der Reserve
09/1997 Beförderung zum Oberleutnant der Reserve
1994 – 1999 Diverse Wehrübungen im Panzeraufklärungsbataillon 5 vom Zugführer bis zum stellvertretenden Kompaniechef
1999 – 2006 Wehrübungen bei der 7. Panzerdivision in Düsseldorf, G1-Abteilung, insbesondere Bearbeitung von Disziplinarangelegenheiten für Soldaten auf Zeit bis zu einer Verpflichtungszeit von 4 Jahren
03/2001 Beförderung zum Hauptmann der Reserve
01/2008 Beförderung zum Major der Reserve
05/2011 Beförderung zum Oberstleutnant der Reserve
2006 – 2012 Ableistung von Wehrübungen im Streitkräfteunterstützungskommando der Bundeswehr in Köln/Wahn, G1–Abteilung, Innere Führung (Bearbeitung von Eingaben an den Wehrbeauftragten)
2012 – heute Ableistung von Wehrübungen im Kommando Streitkräfte Basis in Bonn, G1-Abteilung, Innere Führung (Bearbeitung von Eingaben an den Wehrbeauftragten)