WIR beraten SIE Von der Gründung bis zur Auflösung eines Vereins. Rechtsanwalt Dr. Freund ist seit Jahren Vorstandsmitglied beziehungsweise Vorsitzender verschiedener Vereine und hat eine Vielzahl von Vereinen bei der Gründung und Satzungsänderung betreut.


Vereinsgründung

Vereinssatzung

Vereinsvorstand

Mitgliederrechte


 

↑ Vereinsgründung

Die Gründung eines Vereins scheitert nicht selten an den vermeintlich hohen rechtlichen Hürden. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken. WIR unterstützen SIE gerne bei der Vereinsgründung und nehmen Ihnen die Rechtsfragen ab, so dass Sie sich auf die inhaltliche Gestaltung und Ihre Ziele konzentrieren können. WIR beraten SIE auch gerne bei der Gestaltung einer für sie zweckmäßigen Vereinsstruktur.

 

↑ Vereinssatzung

Wir entwerfen Satzungen oder erarbeiten sinnvolle Satzungsänderungen mit Ihnen. Die Vereinssatzung bietet dabei eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, die über die gesetzlichen Mindestvorgaben hinausgehen. Wir verstehen die Vereinssatzung wie ein Handbuch, dass dem Vorstand und den Mitgliedern jederzeit Auskunft darüber gibt, wie Vereinsangelegenheiten zu regeln sind. Hier erarbeiten wir gerne gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen.

 

↑ Vereinsvorstand

Gerne betreuen WIR SIE auch im Zusammenhang mit der Vorstandsarbeit. Besondere Bedeutung kommt dabei der wirksamen Fassung von Beschlüssen und deren Umsetzung zu. Heute wird es auch immer schwieriger Menschen zu finden, die sich ehrenamtlich engagieren. Die ehrenamtlich Tätigen sollten daher nicht noch durch Haftungsrisiken belastet werden. WIR beraten SIE daher auch im Zusammenhang mit der Haftung ehrenamtlicher Vereinsvorstände bzw. der entsprechenden Vorbeugung. Rechtsanwalt Dr. Freund hat hierzu bereits verschiedene Vorträge gehalten und steht auch Ihrem Verein gerne für eine Vortragsveranstaltung zur Verfügung.

 

↑ Mitgliederrechte

Mitglieder haben nicht nur die Pflicht Beiträge zu zahlen und gegebenenfalls Arbeitsleistungen im Verein zu erbringen, sondern sie haben auch Rechte. Von besonderer Bedeutung ist insoweit das Gestaltungsrecht im Zusammenhang mit der Vereinstätigkeit. In manchen Fällen werden diese Rechte durch Satzungsgestaltungen unzulässig beschränkt. Hier stehen wir Ihnen beratend zur Seite und setzen ihre Rechte gegebenenfalls gerichtlich durch. auch im Falle eines Vereinsausschlusses stehen wir Ihnen rechtlich mit Rat und Tat zur Seite. Insbesondere sind in diesen Fällen die rechtlichen und formalen Voraussetzungen, wie sich bereits aus der eigenen Vereinssatzung ergeben, von maßgeblicher Bedeutung. Nicht selten werden diese jedoch unzureichend beachtet, was die Rechtswidrigkeit des Vereinsausschlusses nach sich ziehen kann.