DAV Plakat Polizisten 2015-b8deab1aMobilität es ist in unserer heutigen Gesellschaft ein zentrales Thema. Dabei ist das Verkehrsrecht komplex. Nicht selten beinhaltet ein verkehrsrechtlicher Vorgang Probleme aus verschiedenen rechtlichen Bereichen. So können sich in einem Sachverhalt durchaus zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, strafrechtliche Verfolgung und verwaltungsrechtliche Führerscheinfragen vereinen. Neben den klassischen Fragen rund um das Auto betrifft das Verkehrsrecht selbstverständlich auch Radfahrer und Fußgänger als Verkehrsteilnehmer. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Dr. Freund ein kompetenter Partner an ihrer Seite bei verkehrsrechtlichen Problemen.


Verkehrsunfallrecht

Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Autokauf

Autoreparatur

Führerscheinangelegenheiten

Verkehrsstrafrecht


 

↑ Verkehrsunfallrecht

Wenn es „gekracht“ hat, prallen oft nicht nur Fahrzeuge, sondern auch widerstreitende Interessen aufeinander. Der Geschädigte möchte seinen Schaden ersetzt bekommen, der Schädiger, besser dessen Haftpflichtversicherer, möchte möglichst wenig für die Schadenregulierung zahlen. Es beginnt ein Wettstreit, der oft mit ungleichen Waffen geführt wird. Juristisch ungeschulte Geschädigte treffen auf zumindest juristisch beratene Sachbearbeiter der Versicherer. Zum Ausgleich dieses Ungleichgewichtes ist anwaltlicher Beistand geboten. Im Rahmen der Haftungsquote muss der Schädiger deshalb auch die Anwaltskosten voll tragen.

 

ausführlich zu Verkehrsunfallrecht

 

↑ Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Ein Verkehrsverstoß zieht ein Bußgeld, in vielen Fällen einen Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg und in einigen Fällen auch ein Fahrverbot nach sich. Die Verteidigung in Bußgeldsachen erfolgt auf verschiedenen Ebenen.

 

ausführlich zu Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

 

↑ Autokauf

Grundsätzlich unterliegt der Erwerb eines Fahrzeuges den normalen Regeln des Kaufvertragsrechts gem. § 433 ff. BGB. Im Bereich der Gewährleistungsansprüche existiert jedoch eine weitreichende Einzelfallrechtsprechung zum Fahrzeugkauf. Dass ein manipulierter Kilometerstand oder ein verschwiegener Unfallschaden zu einem Minderungs- oder Rückabwicklungsanspruch führen können, ist weitgehend bekannt. Jedoch gibt es auch eine Vielzahl weiterer Mängel, die Gewährleistungsansprüche auslösen können. So beispielsweise falsche Angaben zur Herstellergarantie, zum Modelljahr, zur Erstzulassung, zur Motorleistung oder zur Fahrbereitschaft. Im Einzelfall ist zunächst immer zu prüfen, ob ein Mangel gerichtsfest nachgewiesen werden kann. Hier unterstützen wir Sie gegebenenfalls unter Hinzuziehung erfahrener Sachverständiger oder durch Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens. Sofern ein nachweisbarer Mangel vorliegt, ist zu prüfen, ob und welche Gewährleitungsansprüche geltend gemacht werden können. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben und die hierzu ergangene Rechtsprechung heranzuziehen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und passionierter Autoliebhaber Rechtsanwalt Dr. Freund ein kompetenter und engagierter Partner an ihrer Seite.

 

↑ Autoreparatur

Bei der Reparatur eines Fahrzeuges handelt es sich grundsätzlich um einen Werkvertrag gem. § 631 BGB. Die Frage, ob eine Reparatur korrekt durchgeführt wurde oder nicht, ist oft ohne Sachverständige Hilfe nicht zu klären. Hier stehen wir Ihnen mit unseren erfahrenen sachverständigen Partnern gerne helfend zur Seite. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung unterstützen wir sie im Rahmen von selbstständigen Beweissicherungsverfahren und gerichtlichen Verfahren zur Durchsetzung ihrer Ansprüche. Sofern ein nachweisbarer Mangel vorliegt, ist zu prüfen, ob und welche Gewährleitungsansprüche geltend gemacht werden können. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben und die hierzu ergangene Rechtsprechung heranzuziehen. Eine besondere Problematik ergibt sich oft im Bereich des sog. Werkunternehmerpfandrechts, wenn die Werkstatt das Fahrzeug mangels Ausgleichs der Reparaturrechnung nicht herausgibt. Hier ist eine intensive rechtliche Prüfung geboten, ob der Werkstatt tatsächlich ein solches Recht zusteht. Für den Kunden, weil er regelmäßig auf sein Fahrzeug angewiesen ist und für Werkstatt, weil eine unberechtigte Geltendmachung des Werkunternehmerpfandrechts nicht nur Schadenersatzansprüche auslösen, sondern auch strafbar sein kann. So kann das Werkunternehmerpfandrecht nur an solchen Sachen geltend gemacht werden, die auch im Eigentum des Kunden stehen, mithin nicht bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen.

 

↑ Führerscheinangelegenheiten

Wenn das Punktekonto voll ist, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis. Aber ist die Berechnung der Führerscheinstelle korrekt? Wurden die Vorschriften für die Vorwarnung eingehalten? WIR überprüfen für SIE die Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis. Wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahreignung hat, ordnet sie eine Überprüfung selbiger an. Aber ist diese Anordnung rechtmäßig? Sind eventuell in diesem Zusammenhang gemachte Auflagen zulässig? Auch insoweit stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite und überprüfen entsprechende Anordnungen der Fahrerlaubnisbehörde. Die Entziehung der Fahrerlaubnis droht auch bei Fahren unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss. In diesen Fällen gilt es zu prüfen, ob die Fahrerlaubnisbehörde die gesetzlichen Regelungen korrekt angewendet hat. So gilt z.B. bei Drogen: Bei „harten Drogen“ (z.B. Kokain) wird die Fahrerlaubnis bei nachgewiesenem Konsum direkt entzogen! Wenn sie sich im Besitz einer Fahrerlaubnis des befinden und der Konsum von sog. „weichen Drogen“ (v.a. Cannabis) – ohne ein Kfz geführt zu haben – nachgewiesen ist, droht eine Überprüfung der Fahrereignung in Form eines Drogentestes. Verläuft dieser positiv, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sollten Sie jedoch eines Drogenkonsums „weicher Drogen“ während der Fahrt überführt werden, droht Ihnen auch hier der sofortige Entzug der Fahrerlaubnis! Grund ist das fehlende Trennungsvermögen. Darunter versteht man die Fähigkeit, zwischen dem Konsum von Betäubungsmitteln und dem Führen von Kraftfahrzeugen zu unterscheiden und Kraftfahrzeuge nur dann zu führen, wenn man zuvor keine Betäubungsmittel konsumiert hat.

 

↑ Verkehrsstrafrecht

Der Straßenverkehr stellt heutzutage komplexe Anforderungen an die Verkehrsteilnehmer. Verkehrsunfälle sind daher eine fast zwingende Folge. Kommt es zur Kollision und der Unfallgegner wird verletzt, leiten die Ermittlungsbehörden regelmäßig ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ein. Hier gilt es unter Berücksichtigung der Verkehrsvorschriften und der konkreten Verkehrssituation den Vorwurf auszuräumen und damit eine Sanktionierung zu vermeiden. Ein häufiges Verkehrsdelikt ist auch die sog. „Fahrerflucht“. Zentrale Frage in diesen Fällen ist stets, ob der vermeintlich Flüchtige die Kollision überhaupt wahrgenommen hat. Hier wird zwischen der optischen, der taktilen und der akustischen Wahrnehmbarkeit unterschieden. In diesen Bereichen ist – ggfs. mit sachverständiger Hilfe – nachzuweisen, dass die Kollision tatsächlich nicht wahrgenommen wurde. Einen nicht unwesentlichen Teil der Verkehrsstraftaten machen daneben das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss aus. Für die strafrechtliche Bewertung ist es dabei von erheblicher Bedeutung, ob die erlangten Beweismittel verwertbar sind und welcher Grad der Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit vorlag. Von besonderer Relevantz ist bei den meisten Verkehrsdelikten die Frage der Sanktionierung, sofern es um eine Entziehung der Fahrerlaubnis und eine damit einhergehende Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis geht. Der Gesetzgeber hat für die Sperrfrist eine Mindestdauer von 6 Monaten und eine Höchstdauer von 5 Jahren angeordnet. Innerhalb dieses Rahmens wird, bezogen auf den Einzelfall, durch die Gerichte eine Sperrfrist ausgesprochen. WIR verteidigen nicht nur im Hinblick auf eine möglichst kurze Sperrfrist, sondern auch mit Blick auf eine möglicherweise spätere Sperrzeitverkürzung und beraten SIE auf dem Weg zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist. Je nach Art des Verstoßes ist hier bereits eine frühzeitige Beratung sinnvoll, da einige der Voraussetzungen zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis eine längere Vorbereitung erfordern. Daneben verteidigen WIR SIE selbstverständlich auch in allen anderen Verkehrsdelikten, wie z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz oder Kennzeichenmissbrauch.